Eine Inzidentkontrolle, auch inzidente Prüfung (von lat. inzident(er) = beiläufig, zufällig) ist die juristische Prüfung eines vorgreiflichen Rechtsverhältnisses, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen es abhängt, wie ein Rechtsstreit zu entscheiden ist.
Statt das Verfahren auszusetzen, um die Vorfrage in einem anderweitig anhängigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren klären zu lassen, wird die Vorfrage in dem betreffenden Verfahren selbst geprüft und der Entscheidung zugrundegelegt.
Rechtsschutz im Raumordnungsrecht
“Gegen Bescheide im Bauverfahren, die sich auf einen rechtswidrigen Flächenwidmungsplan stützen, besteht die Möglichkeit, eine Bescheidbeschwerde gem Art 130 Abs 1 Z 1 beim LVwG zu erheben.108 Dabei kann der Beschwerdeführer eine Rechtswidrigkeit des Flächenwidmungsplanes vorbringen und die Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens anregen. Das LVwG kann, sofern es ebenfalls Bedenken gegen die Gesetzeskonformität des Flächenwidmungsplanes hat, das Verfahren unterbrechen und in weiterer Folge einen Verordnungsprüfungsantrag gem Art 140 Abs 1 Z 1 B-VG109 beim VfGH stellen, der dann den Flächenwidmungsplan auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft und im Falle der Gesetzwidrigkeit aufhebt.
Bestätigt das LVwG den angefochtenen Bescheid, so besteht die Möglichkeit einer Erkenntnisbeschwerde an den VfGH wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen
Norm gem Art 144 Abs 1 zweiter Fall B-VG. Bei Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungsplanes leitet der VfGH von Amts wegen ein Verordnungsprüfungsverfahren ein.”
Europarecht
Die inzidente Normenkontrolle (gemäß Art 277 AEUV) ist Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts. Dieser besagt, dass jede Partei das Recht haben soll, zum Zwecke der Nichtigerklärung einer sie unmittelbar und individuell betreffenden Entscheidung die Gültigkeit der Entscheidung kontrollieren zu lassen.
Quellen
- Diplomarbeit von Petra Lechner mit dem Titel “Heranrückende Wohnbebauung – Ländervergleich und Lösungsansätze im Lichte der aktuellen Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und der Landesverwaltungsgerichte “, Innsbruck, im Mai 2020