Die ”’Kammer für Arbeiter und Angestellte”’, kurz ”’Arbeiterkammer”’ AK, ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91. Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer. Die andere große Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist die Gewerkschaft in Österreich der ÖGB. Der ÖGB ist keine im Gesetz verankerte Institution, sondern ein Verein, der auf der freiwilligen Mitgliedschaft von Arbeitnehmern beruht.
Zentrale Aufgaben und Mittel
Die Aufgaben der AK sind in § 1 AKG umschrieben: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
In § 4 werden die Mittel zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags angeführt: zum Beispiel Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren, Entsendung von Vertretern in Körperschaften und sonstige Organisationen, Durchführung von wissenschaftlichen Studien, Beratung und Vertretung der Mitglieder.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kammer_f%C3%BCr_Arbeiter_und_Angestellte 15.12.2014
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