Leges Iuliae

Unter Leges Iuliae versteht man Gesetze lateinisch: ”lex”, die von einem Angehörigen des römischen Geschlechts der Julier veranlasst wurden, insbesondere von Gaius Iulius Caesar oder Augustus.

  • ”Lex Iulia” des Lucius Iulius Caesar, Konsul 90 v. Chr., verlieh während des Bundesgenossenkriegs den nicht von Rom abgefallenen Italikern das römische Bürgerrecht.

Von Caesar stammen:

  • ”Lex agraria” „Ackergesetz“: 59 v. Chr. wurden zwei Ackergesetze erlassen, von denen das eine die Aufteilung der kampanischen Domänen vorsah.
  • ”Lex de repetundis”: 59 v. Chr.; Gesetz, das noch in der römischen Kaiserzeit eine der wichtigsten Grundlagen der Provinzialverwaltung bildete.
  • ”Lex Vatinia de imperio Caesaris” „über das Kommando Caesars”: legte 59 v. Chr. die Provinzen fest, die Caesar nach Ablauf seines Konsulats für fünf Jahres unterstellt werden sollten.
  • ”Lex Licinia Pompeia” der Konsuln Marcus Licinius Crassus und Gnaeus Pompeius Magnus: Verlängerung der gallischen Statthalterschaft Caesars um 5 Jahre 55 v. Chr..
  • ”Lex municipalis” „Munizipiengesetz“: 45 v. Chr., regelte die Rechtsprechung in den Landstädten des römischen Reichs

Von Augustus stammen:

  • ”Lex de adulteriis coërcendis” „über die Verhinderung von Ehebrüchen“: 18 v. Chr.; enthält Strafvorschriften für Unzucht und Ehebruch.
  • ”Lex iudiciorum publicorum et privatorum” „über öffentliche und private Gerichte“: mehrere Gesetze zur Regelung des Verfahrens-, Straf- und Privatrechts.
  • ”Lex de maritandis ordinibus” „über die Heiratspflicht der Stände“: wohl 18 v. Chr.; enthält Eheverbote und -gebote sowie Sanktionen gegen Unverheiratete. vgl. Lex Iulia et Papia

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Leges Iuliae 16.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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