Die Lex Cornelia testamentaria nummaria, später auch ”Lex Cornelia de falsis” genannt, war ein römisches Gesetz aus dem Jahr 81 v. Chr., das Testamentsfälschungen, Prozessdelikte und das Münzverbrechen regelte. Es ist Teil der ”Leges Corneliae”, die von Sulla erlassen wurden. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Delikte, die einem Schwurgericht unterworfen wurden.
Prozessdelikte
Die ”Lex Cornelia de falsis” verbot die aktive und die passive Zeugenbeeinflussung und stellte die Falschaussage unter Strafe.
Münzverbrechen
Das Gesetz verbot die Beimischung von minderwertigeren Metallen, sowie das Fälschen und in Umlauf bringen von Silbermünzen. Bei Zuwiderhandlung drohte freien Bürgern die Verbannung, Unfreien der Tod. In der Kaiserzeit wurde das Gesetz auch auf das Fälschen von Goldmünzen erweitert. Zudem wurde auch die Zurückweisung römischer Gold- und Silbernominale, welche das Konterfei des Kaisers trugen, unter Strafe gestellt. In der Spätantike galt dies sogar als Majestätsbeleidigung.
Quellen
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Ulpian Digestae 48,10,9
http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Cornelia_testamentaria_nummaria 10.12.2014
Literatur
- Alexander Nogrady: ”Römisches Strafrecht nach Ulpian: Buch 7 bis 9 De officio proconsulis.” Berlin 2006. ISBN 3 428 12257 7. S 214ff.
- Henning Ernst Müller: ”Falsche Zeugenaussage und Beteiligungslehre.” 2000. ISBN 978 3161473470. S. 11f.
- Theodor Mommsen: ”Römisches Strafrecht.” Leipzig 1899, unveränderter Nachdruck Graz 1955. S. 672f.
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