Als Landesverfassungen werden in die Grundgesetze der Bundesland Bundesländer bezeichnet, die ihre innere Organisation, ihr Verhältnis untereinander und ihre Beziehung zum Bundesstaat regeln.
Stellung im Stufenbau der Rechtsordnung
Im Stufenbau der Rechtsordnung sind Bundes- und Landesrecht prinzipiell gleichrangig. Eine Ausnahme bildet hier nur das Verfassungsrecht. Laut Art. 99 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz B-VG dürfen die Landesverfassungen dem Bundesverfassungsrecht nicht widersprechen. Die Verfassungs- und Kompetenzgerichtsbarkeit liegt allein beim Verfassungsgerichtshof.
Inhalt
Die Landesverfassungen regeln prinzipiell jene Bereiche, in denen auch die einfache Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Zudem gibt es meist einen allgemeinen Teil, der den Umfang des Landesgebietes, die Landessprachen, die Symbole des Landes und Ähnliches regelt.
Literatur
- Wilhelm Brauneder: ”Österreichische Verfassungsgeschichte.” Manz, Wien 2005, ISBN 3-214-14875-3.
Weblinks
- http://www.ris.bka.gv.at/Land/ Landesrecht der Länder im Rechtsinformationssystem
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesverfassung %C3%96sterreich 04.11.2014
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