Mit Lastschriftverfahren wird eine Form der Bezahlung bezeichnet, bei der der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger mit einer Einzugsermächtigung ermächtigt, von seinem Konto einen geschuldeten Betrag abzubuchen. Die Einzugsermächtigung wird in Schriftform erteilt. Der Empfänger muss um einen Betrag einziehen zu können mit seiner Bank eine Inkassovereinbarung getroffen haben.
Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Der Zahlungspflichtige hat auch die Möglichkeit der Abbuchung zu widersprechen. Die Bank des Empfängers sog. erste Inkassostelle haftet für mißbräuchliche Abbuchungen.
Da der Schuldner den Gläubiger auch ermächtigen kann, in der Zukunft Beträge von unbestimmter Höhe einzuziehen, eignet sich das Lastschriftverfahren zur Bezahlung wiederkehrender Beträge, die auch in der Höhe variieren können.
Neben der Lastschrift per Einzugsermächtigung gibt es noch die Lastschrift per Abbuchungsverfahren. Hier erteilt der Zahlungspflichtige direkt seinem Institut den Auftrag die vom Empfänger vorgelegten Lastschriften einzulösen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/lastschriftverfahren.php 21.10.2014