Legis actio lat. ”legis actio”: Vorgehen aus Recht, Legisaktion ist im älteren römischen Recht die feierliche Verfahrensform der Rechtsverfolgung, das Handeln nach festen Spruchformeln.
Insgesamt sind fünf Formen des Legisaktionenverfahrens bekannt.
Das Legisaktionenverfahren fand in seinem ersten Abschnitt vor dem Gerichtsmagistrat ”in iure”, vor Gericht und im zweiten Abschnitt vor dem Geschworenenrichter ”apud iudicem”, vor dem Richter
statt.
- Legis actio sacramento in rem” oder ”in personam” Legisaktion durch Eid
- Legis actio per iudicis arbitrive postulationem ”L.a. durch Begehren eines Entscheiders oder Schlichters
- Legis actio per condictionem ” L.a. durch Ansage
- Legis actio per manus iniectionem” L.a. durch Handanlegung
- Legis actio per pignoris capionem” L.a. durch Pfandergreifung
Das Legisaktionenverfahren von ”Lege agere”, die festen Spruchformeln,.die von den Parteien vor dem Magistrat gesprochen werden mussten, wurde im Lauf des 2./1. Jh. v. Chr. vom Formularprozess verdrängt und 17 v. Chr. mit wenigen Ausnahmen abgeschafft.
Literatur
Max Kaser,Hackl, Karl Bearb: Das römische Zivilprozessrecht. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. / neu bearb. von Karl Hackl. 2. Auflage. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40490-1, S. 712.
Max Kaser, Knütel, Rolf Bearb: Römisches Privatrecht : ein Studienbuch. Fortgef. von Rolf Knütel. 19. Auflage. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57623-2, S. 464.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Legis_actio 16.11.2014
Max Kaser,Hackl, Karl Bearb: Das römische Zivilprozessrecht. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. / neu bearb. von Karl Hackl. 2. Auflage. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40490-1.
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