Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab.
Die ”Lehrausbildung” beginnt nach ”Berufsausbildungsgesetz Bundesgesetz über die Berufsausbildung von Lehrlingen” üblicherweise nach dem Pflichtschulabschluss, also nach dem 9. Schuljahr und dauert zwischen zwei und vier Jahre. Während der Lehrzeit ist er wie andere auch Sozialversicherung sozialversichert und bekommt eine Lehrlingsentschädigung.
Als Abschluss macht ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung LAP. Nach der Prüfung ist er ”Geselle” oder ”Facharbeiter”. Diese Prüfung ist Voraussetzung, um ohne Matura oder Handelsschule den Titel ”Meister” zu erhalten und den Zugang zu einigen selbständigen Beruf szweigen zu bekommen, sowie die Berechtigung, als Lehrberechtigter selbst Lehrlinge auszubilden.
Diese Berufsliste wurde in letzter Zeit seitens der Politik zugunsten der freien Berufe verkürzt. Die Betriebe greifen zwar gerne auf ausgebildete Facharbeiter zurück, doch nicht alle Firmen bilden gerne aus. Deshalb werden von öffentlichen Stellen immer wieder Vergünstigungen geboten, um die Ausbildungsquote zu heben.
Die Ausbildung wird dual ausgeführt, der Lehrling ist sowohl ”Auszubildender” in einem Betrieb als auch ”Schüler” einer Berufsschule. Diese kann je nach Bundesland und Branche einige Wochen pro Lehrjahr oder einzelne Tage jeder Woche erfolgen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrling#.C3.96sterreich 15.12.2014
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