Lex Iulia et Papia

Lex Iulia et Papia ist die zusammenfassende Bezeichnung für zwei römische Gesetze aus der Zeit des Augustus zum römischen Eherecht.

In dem 18 v. Chr. erlassenen Gesetz lex Iulia de maritandis ordinibus ordnete Augustus zur Erhöhung der allgemeinen Moral und zur Bekämpfung von Kinderlosigkeit an, dass nur noch standesgerechte Ehen geschlossen werden dürfen. Am 1. Juli 9 n. Chr. kam die lex Papia Poppaea (so benannt nach den Antragstellern Marcus Papius Mutilus und Quintus Poppaeus Secundus) hinzu, mit der eine Ehepflicht für alle römischen Bürger im heiratsfähigen Alter verfügt wurde. Wer unverheiratet war, verlor das Anrecht auf Erbschaften, kinderlose Ehepaare das Anrecht auf die Hälfte einer Erbschaft. Paare hingegen, die eine bestimmte Anzahl von Kindern hatten, wurden durch Privilegien gefördert (Dreikindrecht, ius trium liberorum). Des Weiteren bekam man mit Kinderreichtum leichteren Zugang zu den Ämtern. Frauen, die drei Kinder hatten (Freigelassene vier Kinder), wurden zudem von der Vormundschaft (tutela mulierum) befreit.

Es war schon in der Antike nicht mehr klar, welche Regelung zu welchem der beiden Gesetze gehörte, weshalb man einfach beide Gesetze zur lex Iulia et Papia (Institutiones des Gaius) oder lex Iulia miscella (Codex Iustinianus) zusammenfasste. Obwohl schon Augustus feststellen musste, dass die Gesetze ihr Ziel verfehlten, wurden sie erst 531/534 aufgehoben.

Literatur

  • Ulrich Manthe: Lex Iulia et Papia. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 7, Metzler, Stuttgart 1999, ISBN 3-476-01477-0, Sp. 121.

Einzelnachweise

  1. = Verbot standeswidriger Ehen: Sueton, Augustus 34; Cassius Dio, Römische Geschichte 54,16.
  2. Das Jahr gesichert durch die Ludi saeculares, CIL 6, 32323 p. 3228 l,54 ff.
  3. CIL 10, 6639; Cassius Dio, Römische Geschichte 56,3.
  4. Gai. inst. 1,145; 1,194
  5. Cod. Iust. 6,40,2; 6,40,3
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter