Lex Kampl ist der inoffizielle, besonders durch die Medien verbreitete Name einer Novelle des Bundes Verfassungsgesetzes, die in Zusammenhang mit der anstehenden Vorsitzführung des Bundesrat Bundesrates durch Siegfried Kampl erlassen wurde. Sie trat am 25. Juni 2005 in Kraft.
Vorgeschichte
Der Vorsitz im Bundesrat wechselt halbjährlich zwischen den Bundesländern. Die Funktion des Präsident des Bundesrates Bundesratspräsidenten wird dabei von einem jener Mitglieder des Bundesrates ausgeführt, der der mandatsstärksten Fraktion im Landtag des Bundesland Landes angehört, das den Vorsitz führt. Weiters ist bestimmt, dass automatisch das bei der letzten Wahl durch den jeweiligen Landtag erstgereihte Mitglied der in Frage kommenden Mitglieder des Bundesrates den Posten übernehmen muss.
Der aufgrund seiner Aussage während einer Rede im April 2005, dass Wehrmachtsdeserteure „zum Teil Kameradenmörder“ waren, und dass es nach 1945 eine „brutale Naziverfolgung“ in Österreich gegeben habe, in die öffentliche Diskussion geratene Siegfried Kampl hätte nach dieser Bestimmung am 1. Juli 2005 für das Bundesland Kärnten den Vorsitz im Bundesrat übernehmen sollen. Dies wurde überwiegend abgelehnt. Da er sein Bundesratsmandat aber nicht freiwillig zurücklegte, wäre sein Vorsitz aufgrund des geltenden Verfassungsrechts nicht zu verhindern gewesen.
Gesetzeswortlaut
Die Änderung betraf insbesondere das Einfügen folgenden Satzes in den Art. 36 Abs. 2 des Bundes Verfassungsgesetzes:
:„”Der Landtag kann jedoch beschließen, dass der Vorsitz von einem anderen Vertreter des Landes geführt werden soll, dessen Mandat im Bundesrat auf diese Partei entfällt; …”“
Weblinks
- http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=908,938307&_dad=portal&_schema=PORTAL Pressemeldung des Parlaments
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Kampl 09.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.