Kumulativer Tatbestand Tatbestand einer Norm sind gesetzlich verankerte Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen, um die Rechtsfolge eintreten zu lassen.
Hat ein Tatbestand wie regelmäßig mehrere kumulative Tatbestandsmerkmale, ist die Subsumtion für jedes Tatbestandsmerkmal erforderlich. Mitunter gibt es auch ungeschriebene Tatbestandsmerkmale, die gleichfalls erfüllt sein müssen. Ist ein Tatbestandsmerkmal problematisch, muss man es definieren. Dies geschieht durch Auslegung des Gesetzestextes und subsumtionstechnisch durch eine begriffliche Entfaltung der Elemente des Obersatzes.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion %28Recht%29 08.12.2014
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