Der Begriff Legalitätsprinzip hat neben der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung eine zweite, grundlegendere Bedeutung. Das Legalitätsprinzip ist hier Teil des rechtsstaatlichen Grundprinzips der Bundesverfassung andere Grundprinzipien: Bundesstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung und Grundrechte und besagt gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf – es entspricht also grob dem deutschen Begriff des Vorbehalts des Gesetzes.
Jeder Verwaltungsakt, der gesetzt wird, muss durch ein vom Gesetzgeber erlassenes Gesetz gedeckt sein. Das Legalitätsprinzip soll das Handeln der Verwaltung für den Bürger vorhersehbar und berechenbar machen und so Willkür verhindern.
Eine Durchbrechung erfährt das Legalitätsprinzips im Rahmen der Ermessensentscheidungen von Behörden.
Als Prinzip des Grundbuchrechtes
Dem Grundbuchsorgan obliegt die Pflicht, die Voraussetzungen für die Möglichkeit und Gültigkeit einer bücherlichen Eintragung umfassend zu prüfen ist auf Hindernisse, die sich aus Grundbuchsstand und vorgelegter Urkunden ergeben, beschränkt.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip Legalit.C3.A4tsprinzip in .C3.96sterreich und der Schweiz 09.12.2014
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