Die Abwicklung wird nach der gesetzlichen Festlegung durch die Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer durchgeführt, im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Hauptversammlung kann jedoch auch eine andere Person als Abwickler bestimmt werden. Die mit der Liquidation eines Vereins oder einer Gesellschaft (z. B. nach GmbHG, AktG oder ABGB) betrauten Personen werden auch Liquidator genannt.
Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Liquidatoren werden bei Handelsgesellschaften in das Firmenbuch eingetragen. Aufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Aktionäre/Gesellschafter eine möglichst große Verteilungsmasse zu erwirtschaften. Bei einer Offenen Liquidation haben die Abwickler die Liquidationsabsicht öffentlich bekanntzumachen, die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und durch einen Gläubigeraufruf diese aufzufordern, sich zu melden.
Der Liquidator ist Organ der Gesellschaft und haftet in dieser Funktion nach den allgemeinen Regeln. Beispielsweise hat er die steuerlichen Pflichten für die Liquidationsgesellschaft zu erfüllen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Liquidation#Liquidator 02.11.2014
- Auflösung, Liquidation und Löschung einer GmbH , IHK Region Stuttgart, abgerufen am 24. Mai 2012
- Leibner/Pump, Die steuerlichen Pflichten eines Liquidators einer GmbH, GmbHR 2003, 996.
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