Als Meldezettel wird jene amtliche Bescheinigung bezeichnet, mit der die Meldung des ordentlichen Wohnsitz Wohnsitzes oder längeren Aufenthalts nachgewiesen wird. Eine solche Meldung ist der Verwaltungsbehörde bei der erstmaligen Begründung eines Wohnsitzes, beim Wechsel des Wohnsitzes und bei längeren Aufenthalten an anderen Orten als dem Wohnsitz zu machen.
Die Meldung des Wohnsitzes/Wohnsitzwechsels ist in Österreich verpflichtend und bei der zuständigen Meldebehörde, der Gemeindeverwaltung: Meldeamt bzw. in größeren Städten dem Magistrat einzureichen. Die Daten werden von der Behörde im Zentralen Melderegister ZMR gespeichert und eine Ausfertigung des Meldezettels wird dem Wohnsitznehmer als behördlich ausgestelltes Dokuments Bestätigung der Meldung übergeben. Ab der Erstmeldung kann der Meldezettel als aktualisierter Melderegisterauszug] gesehen werden.
Das Formular des Meldezettels ist bei den Meldebehörden, online und bei manchen Trafiken verfügbar.
Begriffsbestimmung
Vor dem 1. März 2002 trug das Bestätigungsdokument offiziell die Bezeichnung ”Meldezettel”, bis diese an jenem Stichtag durch die heute anzutreffende Bezeichnung ”Bestätigung der Meldung” ersetzt wurde. Die Behörde unterscheidet nun zwischen dem Antragsformular für die Meldung an sich Meldezettel neu, sowie der nach erfolgreichem Antrag ausgehändigten Bestätigung ”Bestätigung der Meldung”, ”Meldezettel “alt. In der Umgangssprache wird jedoch weiterhin kein Unterschied gemacht. Dienstleister Telefongesellschaften, Energieversorgungsbetriebe verlangen bei Vertragsabschluss in der Regel die Vorlage eines “Meldezettels”. Bei Behörden ist eine Vorlage jedoch nicht mehr notwendig, da nunmehr alle Behörden Zugriff auf das Zentrale Melderegister haben.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Meldezettel_%C3%96sterreich 10.12.2014
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