Es sind zwei Grundbedeutungen zu unterscheiden:
Zunächst bezieht sich das Adjektiv normativ auf die Rechtsnorm, also eine Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die einen abstrakten Sachverhalt generell, also für eine Vielzahl von Adressaten außerhalb des Trägers selbst Außenwirkung, regelt. So sind Normativbestimmungen im Gesellschaftsrecht gesetzliche Vorschriften, die den Inhalt der Satzungen juristischer Personen regeln und im Arbeitsrecht die Inhalte eines Tarifvertrags, die im Gegensatz zu schuldrechtlichen Bestimmungen die Arbeitsverhältnisse der Tarifgebundenen betreffen. Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch. 13. Auflage, Vahlen, München 2005.Tilch, Horst/Arloth, Frank Hrsg: Deutsches Rechts-Lexikon. 3. Auflage, Beck, München 2001.
Vor allem unterscheidet man jedoch normative und deskriptive Tatbestandsmerkmale innerhalb von Rechtsnormen. Ihre Bedeutung muss durch Interpretation wertend ausgefüllt werden.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Normativ 11.12.2014
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