Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht.
Die Verbindungen zwischen materiellem und formellem Recht sind so eng, dass formelles Recht nicht ohne materielles Recht denkbar ist und umgekehrt. Materielles Recht bedarf meist der Konkretisierung und des Vollzugs, die vom formellen Recht geregelt werden. Materielles und formelles Recht ergänzen einander und sind beide zur Rechtswirksamkeit zu erfüllen. Das materielle Recht bestimmt, was Rechtssubjekte tun dürfen und was nicht, es regelt das „Recht haben“. Das formelle Recht hingegen regelt die Herbeiführung des Rechtserfolgs, das „Recht bekommen“.
Beispiel
Wenn man ein Auto kauft, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung. Wird man später vor Gericht verklagt, weil man nicht gezahlt hat, regelt das formelle Recht den Ablauf des Prozess Recht Prozesses, mit dem der Verkäufer seine Kaufpreisforderung durchzusetzen versucht.
Das formelle Recht umfasst darüber hinaus aber auch außerprozessuale Verfahren sowie Kompetenznormen.
Siehe auch
- Formelles Recht
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Materielles_Recht 08.11.2019
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