Aus Lohnsteuertabellen lässt sich ablesen, wie viel der Arbeitgeber vom Lohn eines Arbeitnehmers Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einzubehalten hat. Mit der zunehmenden Verbreitung von Computern finden sich elektronische Versionen der Lohnsteuertabellen als “Lohnsteuerrechner” oder “Brutto-Netto-Rechner”.
Die Lohnsteuer ist im 5. Teil des Einkommensteuergesetzes EStG 1988 geregelt. Der Lohnsteuertarif wird nach § 66 EStG 1988 bestimmt, der wiederum auf § 33 EStG 1988 verweist, wo sich die Progressionsstufen finden.
Im Einkommensteuergesetz 1972 fanden sich noch zwölf Progressionsstufen, dies wurde schrittweise reduziert. Bis Ende 2004 gab es fünf Progressionsstufern, seit 1. Jänner 2005 gibt es nur noch drei Progressionsstufen.
Weblinks
- https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/_start.htm Brutto-Netto Rechner beim Bundesfinanzministerium
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuertabelle#.C3.96sterreich 25.11.2014
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