Ministerialrat

Ministerialrat MR, MRin ist ein Amtstitel von Beamten bei obersten Behörden des Bundes oder der Länder Ministerien und Rechnungshöfe, soweit diese oberste Behörde sind und beim Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialräte gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Exekutive|Verwaltung. In Österreich führen Beamte diesen Amtstitel in der Funktionsgruppe 2−4 ab Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5−6 ab Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7−9. Der nach BBesO A 16 besoldete Ministerialrat wird umgangssprachlich auch „Kleiner Ministerialrat“ oder „Ministerialrat zu Fuß“ genannt, im Gegensatz zum „Ministerialrat zu Pferde“ Bes.-Gr. B 3, Nach Landesrecht existiert in der Besoldungsgruppe B 3 auch der ”Leitende Ministerialrat”. Im Unterschied zum ”Ministerialrat” wird dieses Amt aber ausschließlich an Inhaber bestimmter Führungsfunktionen, regelmäßig stellvertretende Leiter von Abteilungen der Ministerien oder Leiter einer Gruppe von mehreren Referaten in obersten Landesbehörden vergeben. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen ist die entsprechende Amtsbezeichnung ”Senatsrat” SR.

Meist sind Ministerialräte als Abteilungsleiter tätig. Sie haben damit die Zuständigkeit für ein bestimmtes Fachgebiet und leiten die Organisationseinheit eines Ministeriums unterhalb der Abteilungsebene/Sektionsebene. In der Regel leiten sie damit Gruppen mehrerer Personen. Vorgesetzte sind in der Regel Ministerialdirigenten, selten auch Ministerialdirektoren.

Nach Landesrecht wird in einigen Bundesländern den entsprechenden Beamten, die bei den Landtagen tätig sind, die Amtsbezeichnung Parlamentsrat zugewiesen.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerialrat 16.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

schwarz-schoenherr-rechtsanwaelte
markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter