Ministerialrat MR, MRin ist ein Amtstitel von Beamten bei obersten Behörden des Bundes oder der Länder Ministerien und Rechnungshöfe, soweit diese oberste Behörde sind und beim Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialräte gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Exekutive|Verwaltung. In Österreich führen Beamte diesen Amtstitel in der Funktionsgruppe 2−4 ab Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5−6 ab Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7−9. Der nach BBesO A 16 besoldete Ministerialrat wird umgangssprachlich auch „Kleiner Ministerialrat“ oder „Ministerialrat zu Fuß“ genannt, im Gegensatz zum „Ministerialrat zu Pferde“ Bes.-Gr. B 3, Nach Landesrecht existiert in der Besoldungsgruppe B 3 auch der ”Leitende Ministerialrat”. Im Unterschied zum ”Ministerialrat” wird dieses Amt aber ausschließlich an Inhaber bestimmter Führungsfunktionen, regelmäßig stellvertretende Leiter von Abteilungen der Ministerien oder Leiter einer Gruppe von mehreren Referaten in obersten Landesbehörden vergeben. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen ist die entsprechende Amtsbezeichnung ”Senatsrat” SR.
Meist sind Ministerialräte als Abteilungsleiter tätig. Sie haben damit die Zuständigkeit für ein bestimmtes Fachgebiet und leiten die Organisationseinheit eines Ministeriums unterhalb der Abteilungsebene/Sektionsebene. In der Regel leiten sie damit Gruppen mehrerer Personen. Vorgesetzte sind in der Regel Ministerialdirigenten, selten auch Ministerialdirektoren.
Nach Landesrecht wird in einigen Bundesländern den entsprechenden Beamten, die bei den Landtagen tätig sind, die Amtsbezeichnung Parlamentsrat zugewiesen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerialrat 16.12.2014
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