Passivlegitimation

Passivlegitimation ist die Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch nach materiell-rechtlichen Aspekten. In passiver Weise gilt dies, wenn man der Anspruchsrepetent Anspruchsgegner oder Schuldner ist. Man fragt also danach, wer der Träger einer Pflicht ist. Umgangssprachlich kann man das so formulieren: ”„Wen muss ich verklagen, um zu meinem Recht zu kommen?“”

Die Passivlegitimation hat vor allem rechtstechnische Bedeutung bei Geltendmachung relativer Rechtsansprüche, also von Rechten, die sich nur gegen einen bestimmten Anderen richten. Passiv legitimiert können jedoch auch mehrere sein Personenmehrheit. Das Gegenstück zur Passivlegitimation ist die Aktivlegitimation, also die Frage nach dem Petenten, dem Inhaber eines Rechts.

Zivilprozess

Problematisch ist die Passivlegitimation bei Parteien kraft Amtes, also beispielsweise beim Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwaltung Nachlassverwalter. Hier stellt sich die Frage, ob die Partei kraft Amtes, oder der Rechtsträger der Insolvenzschuldner im Insolvenzverfahren, der Erbe bei der Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung zu verklagen ist:

  • Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist nicht mehr der Schuldner selbst passivlegitimiert, sondern der Insolvenzverwalter. Eine Klage ist also gegen ihn als Insolvenzverwalter zu richten.
  • Bei Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist zwar in den meisten Fällen, jedoch nicht immer der Testamentsvollstrecker zu verklagen.

Bei Fehlen der Passivlegitimation des Beklagten ist die Klage zwar zulässig, aber unbegründet.

Verwaltungsverfahren

Es muss sich die Klage im Verwaltungsverfahren gegen einen ganz bestimmten Klagegegner richten. Eine Klage kann nur Erfolg haben, wenn sie sich gegen den richtigen Beklagten richtet. Dieser ist in der Klageschrift ausdrücklich als Gegner zu benennen. Eine Klage, die sich gegen einen falschen Beklagten richtet, hat keinen Erfolg und wird abgewiesen.

Abgrenzung

Das Gegenstück zur Passivlegitimation ist die Aktivlegitimation, also die Frage, ob der Kläger Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist und diesen im Gerichtsverfahren aktiv als Kläger durchsetzen kann.

Literatur

  • Erich Theodor Garlichs: ”Passivprozesse des Testamentsvollstreckers”. Konstanz, Hartung-Gorre Verlag 1996
  • Das Verhältnis der Prozeßstandschaft zur Sachlegitimation / Walter Stiebeler, Hamburg, 1949

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Passivlegitimation 06.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-manuel-mofidian
profilbild-manuel-mofidian

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter