Das Pekulium oder Peculium von lateinisch “pecus“ Vieh ist der Besitz von Personen, die ihrer Rechtstellung nach nur eingeschränkte Eigentumsrechte besitzen.
In der römischen Antike bedeutete Peculium ein Sondervermögen, das vom pater familias seinem Sohn oder einem Sklaven zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen wurde. Oft war es eine Herde Vieh daher der lateinische Name, es konnte aber auch ein Gewerbebetrieb sein. De jure blieb es Eigentum des Haushaltsvorstands, de facto konnte der Inhaber frei darüber verfügen. Mit dem aus ihrem Peculium erwirtschafteten Gewinn konnten sich Sklaven selbst freikaufen.
In der Neuzeit stellt das Pekulium eine Art Lohn dar, der einem Strafgefangenen ausbezahlt wird. Dies wird damit begründet, dass Häftlinge während der Haftstrafe nur die Freiheit, den Aufenthaltsort zu wählen, einbüßen sollen. Einen anderen Zweck soll die Freiheitsstrafe auch nicht besitzen. In der schweizerischen Justizvollzugsanstalt Lenzburg etwa wurde das Pekulium 1864 eingeführt.
Dank des Pekuliums ist jemand, der aus dem Gefängnis entlassen wird, nicht völlig verarmt. So soll es dem Entlassenen erleichtert werden, einen normalen, nicht-kriminellen Lebenswandel aufzunehmen. Ursprünglich war im antiken Rom das “Peculium“, das besondere, kleine, eigene Vermögen Sondergut der unmündigen Kinder Söhne oder Sklaven, das meistens nur aus Vieh bestand.
Weblinks
- http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/eintraegliches_pekulium_1.3868556.html “Einträgliches Pekulium“ Wie ein rumänischer Gefängnisinsasse seine Familie finanziert, 15. Oktober 2009, Neue Zürcher Zeitung
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Pekulium 10.12.2014
Elmar Bund: “Peculium“. In: Der Kleine Pauly. dtv, München 1979, Bd. 4, Sp. 577 f.
http://www.peter-hug.ch/lexikon/Pekulium Pekulium Meyers Konversations-Lexikon, 1888.
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