Die perpetuatio fori lat. ”Fortdauer des Forums” bestimmt, dass ein einmal örtlich oder sachlich Zuständigkeit zuständiges Gericht zuständig bleibt, auch wenn sich später die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen so ändern, dass jetzt ein anderes Gericht zuständig wäre. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Rechtshängigkeit. Vor Eintritt der Rechtshängigkeit greift der Grundsatz der ”perpetuatio fori” nicht. Vom Grundsatz der perpetuatio fori kann auf Antrag einer Partei abgewichen werden, wenn ein ursprünglich zuständiges Amtsgericht unzuständig wird. Es hat dann ein Beschluss zu ergehen, der den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweist.
Sinn des Grundsatzes ist die Rationalisierung des Prozesses. Es soll vermieden werden, dass ein anderes Gericht sich erneut in den Fall einarbeiten muss und der Prozess verzögert wird.
Die ”perpetuatio fori” entfällt, wenn sich der Streitgegenstand ändert.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Perpetuatio_fori 11.12.2014
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