Unter Potestas (lateinisch „Macht“, „Vollmacht“, „Möglichkeit“) verstanden die Römer eine rechtliche Verfügungsgewalt und Handlungsvollmacht.
Die genaue Definition von ”potestas” war bereits in der Antike unklar, vor allem war die Abgrenzung von ”imperium” offenbar nur unscharf, wenngleich die Tendenz bestand, ”imperium” als vor allem militärische, ”potestas” hingegen als vor allem zivile Amtsgewalt zu begreifen.Vgl. zu diesem Problem auch Fred K. Drogula: “Imperium, potestas, and the pomerium in the Roman republic”, in: ”Historia” 56 (2007), S. 419–452. In außenpolitischem Kontext bedeutete die Floskel ”in potestatem se dedere” („sich unter ”potestas” begeben“), dass man sich Roms Macht unterwarf. Privatrechtlich bedeutsam war die ”patria potestas”, also die väterliche Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhauptes über seine Verwandten und Sklaven, die theoretisch sogar das Recht zur Tötung Angehöriger beinhaltete und noch bis in die Spätantike ”de iure” unangetastet blieb.
Staatsrechtlich verstand man unter der ”potestas” die mit einem bestimmten Amt verbundenen Befugnisse. Ein römischer Magistrat verfügte gegenüber Inhabern von Ämtern, die im ”cursus honorum” unter ihm standen, grundsätzlich über ”maior potestas” („überlegene Amtsgewalt“). Von der ”potestas” zu unterscheiden ist die ”auctoritas”, also die informelle Macht, die nicht an ein Amt gebunden war, sondern an Ansehen, Reichtum und Klientel. Augustus gab an,”Res gestae divi Augusti” 34. den anderen Amtsträgern nicht an ”potestas” überlegen zu sein, sondern nur an ”auctoritas”, doch war dies letztlich eine Fiktion.
Seit der späten Römischen Republik kam es vor, dass Amt und Amtsgewalt voneinander getrennt wurden, dass also potestas verliehen wurde, ohne an die Bekleidung einer entsprechenden Magistratur gebunden zu sein. Der bedeutendste Fall ist der der Amtsgewalt des Volkstribuns (tribunicia potestas), die bereits Gaius Iulius Caesar übertragen worden war und dann seit 22 v. Chr. eine der Schlüsselgewalten der römischen Kaiser darstellen sollte.
Literatur
- Jochen Bleicken: ”Die Verfassung der römischen Republik”. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 1975, ISBN 3-506-99173-6, S. 79–80.
- Ingemar König: ”Der römische Staat I. Die Republik”. Stuttgart 1992.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Potestas 10.12.2014
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