Der Parlamentsrat ist ein äquivalenter Titel zum „Ministerialrat“ sowie „Hofrat“. Er ist jedoch weithin unbekannt, obwohl es naheliegend ist, dass jene Beamte der Verwendungsgruppe A beziehungsweise A1 Akademiker in höheren Rängen, die in den österreichischen Zentralstellen Ministerien als „Ministerialräte“ sowie in den „nachgeordneten Dienststellen“ als „Hofräte“ bezeichnet werden, im Parlamentsdienst eine eigene Bezeichnung erhalten. Das Parlament als dritte, legislative Säule der modernen Staatlichkeit, hat für die hier tätigen Akademiker eine eigene Titelkategorie, den Parlamentsrat, eingeführt.
Rechtsquellen
- §§ 140, 255 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentsrat 09.12.2014
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