Possessio civilis (wörtlich ”Bürgerlicher Besitz”) ist ein Begriff aus dem Römischen Recht. Diese Bezeichnung kommt in verschiedenen Formen römischen Besitzrechtes vor. So begründet sie beispielsweise bei der res nec mancipi, dass der Erwerb auch durch eine formlose Übergabe, eine sogenannte ”traditio ex iusta causa”, stattfinden kann. Bei der res mancipi sowie in eignen weiteren Fällen des Erwerbs Nichtberechtigter gehört sie zum Tatbestand der Ersitzung, der sogenannten ”usucapio”.
Voraussetzung für eine ”possessio civilis” ist der tatsächliche Besitz auf Grundlage eines anerkannten Erwerbstitels, dem sogenannten iusta causa possessionis. Dieser kann in Form beispielsweise eines Kaufs, einer Schenkung oder einer Erbschaft erfolgen.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Possessio_civilis 10.12.2014
http://www.springerlink.com/content/h2h34170822wkw5m/ Römisches Recht (Honsell) – Besitz: Begriff und Arten springerlink.com, aufgerufen am 2. August 2012
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