Die Prozessfinanzierung auch: ”Prozesskostenfinanzierung” ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche.
Sollte der Ausgang eines Zivilprozesses ungewiss sein oder der Streitwert sehr hoch, benötigen manche Leite das Prozessrisiko.
Im Falle eines positiven Prozessausganges lassen sich die Prozessfinanzierer einen Anteil der Streitsumme versprechen.
Siehe auch
- Verfahrenshilfe
- Rechtsschutzversicherung
- Quota Litis- Da Prozessfinanzierer Unternehmer und keine Rechtsanwälte sind, fallen diese Prozessfinanzierungen nicht unter das Verbot der Quota Litis
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessfinanzierung 22.12.2014
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