Präjudizien

Mit Präjudizien bezeichnet man der zu entscheidenden Sache vorangegangene Urteile, in denen über Rechtsfragen entschieden wurde, die für die zu entscheidende Sache relevant sind.

Im österreichischen Recht gibt es im Unterschied zum anglo-amerikanischen Recht keine rechtliche Bindung an Präjudizien. Faktisch halten sich österreichische Gerichte aber an Präjudizien höherer Gerichte um eine Aufhebung in der Berufung oder Revision zu verhindern.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/praejudizien.php 24.10.2014

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