Bei einer Produktzugabe handelt es sich um das Gewähren, Anbieten oder Ankündigen einer Ware oder gewerblichen Leistung, für die kein Entgelt oder nur ein geringfügiges Entgelt offenbar zum Schein verlangt wird, neben einer anderen Ware oder gewerblichen Leistung. Eine Zugabe liegt auch vor, wenn zur Verschleierung der Zugabe eine Ware oder Leistung mit einer anderen Ware oder Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten, angekündigt oder gewährt wird. Produktzugaben stellen ein wichtiges Mittel der Verkaufsförderung dar. Ihre Wirkung ist vergleichbar mit der eines Preisnachlasses. Begriffsgleich sind Zugabe oder Extra bzw. im Englischen Premium.
Rechtslage in Österreich
Im österreichischen Recht gegen unlauteren Wettbewerb UWG sind Zugaben wegen der Gefahr der Preisverschleierung grundsätzlich mit manchen Ausnahmen) verboten.Vgl [http://www.dbj.at/sites/default/files/publ189.pdf Geschenke erlaubt – Scheinpreise verboten auf www.dbj.at PDF; 20 kB
Fußnoten
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Produktzugabe 30.10.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.