Ein Prostitutionsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag über das Erbringen einer sexuellen Handlung.
Prostitutionsverträge gelten gemäß § 879 ABGB grundsätzlich als sittenwidrig und damit nichtig. Durch Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 18. April 2012 (Az. 3 Ob 45/12g) sind sie nicht prinzipiell sittenwidrig, so begründet etwa die vereinbarungsgemäß erbrachte sexuelle Handlung gegen zuvor vereinbartes Entgelt eine klagbare Entgeltforderung..
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsvertrag 15.12.2014
- Mitteilung des OGH vom 23. Mai 2012. Abgerufen am 4. Juni 2012.
- OGH 18. April 2012, 3 Ob 45/12g. Abgerufen am 4. Juni 2012.
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