Als Querulant wird bezeichnet, wer sein Recht auf rechtliches Gehör missbraucht, z.B. durch mehrfaches Anzeigen von nicht strafbarem Verhalten Anderer und darauf folgendem Ausnutzen des Rechtsweges bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Ist die Rechtsmissbräuchlichkeit offensichtlich, ist zu erwägen, ob eine Bescheidung der querulatorischen Eingaben unterbleiben kann. Querulantentum kann aber auch in der übermäßigen, und damit rechtsmissbräuchlichen, Durchsetzung von Rechten liegen. Der Querulant übersieht hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Nicht selten greift er selbst zu rechtswidrigen Mitteln, wenn er mit den staatlichen Reaktionen nicht zufrieden ist.
Die Ursachen für querulatorisches Verhalten können dabei vielfältig sein. Oft ist dem Querulanten die Missbräuchlichkeit seines Verhaltens nicht bewusst, er fühlt sich selbst vollständig im Recht und hält die Durchsetzung für unabdingbar, ihm ist jedes Mittel dafür Recht. Die krankhafte Form wird als Querulantenwahn bezeichnet.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/querulant.php 21.10.2014