Rat der Euopäischen Union
Der Rat der europäischen Union wird auch Rat der Minister genannt. Er gilt als das wahre Entscheidungsgremium der Europäischen Union.
Zusammensetzung
Der Rat setzt sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jedes Mitgliedsstaates auf Fachebene durch den Minister, der berechtigt ist, für die gewählte Regierung des Mitgliedsstaates auch verbindlich zu handeln. Je nach Fachgebiet und Thema trägt der Vertreter/die Vertreterin in neun verschiedenen Formationen und somit auch in unterschiedlicher Zusammensetzung. Der Ratzsvorsitz wird gemäß Art. 16 Abs. 9 EUV jeweils für 6 Monate in einer vom Rat einstimmig beschlossenen Reihenfolge angetreten und wahrgenommen. Die Aufgaben des Ratsvorsitzes belaufen sich auf die Vertretung des Rates nach außen, d.h. für die Dauer des Vorsitzes gilt das jeweilige Mitglied als Stimme aller Mitgliedsstaaten.
Die Aufgaben des Rates
Als zentrales Steuerungsorgan der EU zählen zu den Aufgaben des Rates die Rechtssetzungsbefugnis, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Weiters die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten, der Abschluss internationaler Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen. Die Überwachung und die Steuerung des europäischen Haushalts, zählt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, auch zu den Aufgaben des europäischen Rates.
Beschlussfassung vgl. Art 16 EUV
Der Vertrag von Lissabon unterzog die Abstimmungsregeln des Rates einer grundlegenden Änderung. Vgl. Art. 16 EU Vertrag.