Verschiedene Auffassungen über die Bedeutung/Notwendigkeit des Rechts für die Gesellschaft:
Aristoteles: ohne Recht kein glückliches Leben Hobbes: ohne Recht keine Überlebenschance Kant: Recht nur zur Pflichtausübung
Marx: Recht ist nur Instrument zur Ausbeutung
Aristoteles
Mensch ist ein zoon politikon – ein von Natur aus nach der staatlichen Gemeinschaft strebendes Lebewesen. Verfügt als einziges Lebewesen über Vernunft und Sprache und ist daher auf Kommunikation mit den anderen angewiesen – dafür bedarf er dem Zusammenlaben mit den andren in der Polis – denn nur dort kann er seine Fähigkeiten ausleben der Mensch wird nur unter Menschen zum Mensch und so ein „gelungen-geglücktes Leben“ führen.
Polis bedarf notwendig der Ordnung durch das Recht – brauch eine rechtliche Ordnung – eine Verfassung.
Aristoteles entwickelt von der Verfassungslehre Platos 6 Regierungsformen, die einerseits quantitativ nach der Zahl der Herrschenden differenziert werden und andererseits wird die jeweils „geglückte“ Herrschaftsform von der ihr entsprechenden Fehlform angehoben.
Geglückt zum Nutzen der Regierten: Monarchie, Aristokratie, Republik „Politie“
Missglückt zum Nutzen der Regierenden:
Despotie, Oligarchie privilegiert einseitig die Interessen der Rechen, Demokratie Herrschaftsform der Masse , bevorzugt einseitig deren Interessen, evt. Aufstachelung durch Demagogen
Nach Aristoteles ist die gelungenste Form die gemischte Verfassung, die Republik.
Sie ist eine Mischform aus Oligarchie Schrankenloser Reichtum und Demokratie schrankenlose Freiheit.
Verfassung muss sich darüber hinaus auf einem breiten sozialen Mittelstand stützen können, denn der mittlere Besitz ist nach Aristoteles von allen das beste Reichen: übermütig und schlecht im Großen, Armen: bösartig und schlecht im Kleinen.
Jemand der in diesem Optimum lebt kann auch selbst gut regieren. Da aber nicht alle zugleich regieren können sollen sie sich abwechseln.
Aristoteles: man braucht Recht zur Aufrechterhaltung der Verfassung ohne Verfassung keine Polis ohne Polis kein gelungen-geglücktes Leben!
Hobbes
Empiriker, knüpft im Gegensatz zu Aristoteles nicht an die politische Natur des Menschen an, sondern an der Aspekt der Gefährdung des Menschen auf Grund seiner Natur.
Sagt aber nicht, dass der Mensch von Natur aus böse ist, sondern gefährlich, unberechenbar, riskant!
Das menschliche Handeln ist durch zwei primäre Antriebe geprägt:
- Streben nach Selbsterhaltung
- Verlangen nah Glück
gedachter Naturzustand: ein Zustand radikaler Bedrohtheit des Menschen durch den Menschen. Jeder hat unbeschränkte Freiheit Willkürfreiheit – Jeder hat ein recht auf seine Existenz und auch gegen alles vorgehen, was die Existenz bedroht – jeder hat ein Recht auf alles, so kommt es zur Knappheit der lebensnotwendigen Güter weil alles auch von den andren in den gleichen Maßen zur Befriedung ihrer Bedürfnisse beansprucht werden kann es kommt zu einem Kampf auf Leben und Tod, ein Krieg aller gegen alle und somit wird das Recht auf alles zum Recht auf nichts.
Friedenszustand soll gestiftet werden! Da Mensch gefährlich ist bedarf es der Sicherheit. Dazu braucht es eine Organisation die diese Sicherheit gewährleisten kann, das ist bei Hobbes der Staat. Der Staat hat lediglich die Aufgabe der Sicherstellung der Sicherheit, keine sozialen Ansprüche. Dafür braucht der Staat das Recht.
Hobbes: Recht ist ein Instrument zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Es kann jeden beliebigen Inhalt haben.
Ohne Recht kein Staat ohne Staat keine Sicherheit ohne Sicherheit kein Leben.
Kant
Falsch zu sagen, Hobbes und Kant gehen beide von der Freiheit aus denn: Hobbes versteht unter der Freiheit die Mechanische Freiheit, dass jeder Mensch so weit gehen kann wie faktisch möglich während Kant sagt Freiheit ist Autonomie – die Selbstbegrenzung.
Kant: Freiheit besteht nicht darin zu tun was man kann, sondern zu tun was man nicht kann – durch Selbstbestimmung: Ich alleine entscheide wie weit ich gehe Autonomie.
Autonomie die jedem Menschen zukommende Fähigkeit, die Regeln seines Handelns unabhängig von Befehlen anderer selbstverantwortlich zu setzten. Darin kommt das negative „Unabhängigkeit von eines anderen Willkür und das positive Element Vermögen der verantwortlichen Selbstbestimmung zum Vorschein.
Diese Freiheit kommt jedem Menschen a priori unbedingt und unverzichtbarzu – niemand kann dieser Freiheit entkommen, der Mensch ist zur Autonomie gezwungen!
Kant sagt, man muss die Freiheit leben und ist somit ans Leben gebunden, denn man ist verpflichtet, sein Leben zu gestalten Selbstmord ist eine Sünde Freiheit ist untrennbar verbunden mit Verantwortung.
Kant sagt, man muss sich so verhalten, dass andere sich auch noch entfalten können – alle Menschen sind gleich.
Freiheitsbegriff ist gefährdet, weil es Menschen gibt, die trotzdem anders handeln, sich nicht dran halten Recht zur Freiheitssicherung!
Recht Institution zur Ermöglichung menschlicher Freiheit, ist vom Staat zu sichern!
Rechtsordnung ist eine Zwangsordnung. Wenn sich jemand nicht daran hält, muss es Mittel geben, dagegen vorzugehen Freiheit durch Zwang=doppelte Negation: die Freiheitsbeeinträchtigung wird durch den Rechtszwang selbst wieder negiert. Der Zwang fällt auf den zurück, der den anderen die Freiheit nimmt! wenn einer sich zu viel Freiheit genommen hat, geht der Staat dagegen vor indem er versucht es ihm wieder wegzunehmen um wieder Ausgleich zu schaffen.
Durch die Doppelte Negation soll in adäquater Weise auf Rechtsbruch eingegangen werden können. Das Recht muss staatlich organisiert sein im Konzept der rechtsstaatlichen Republik charakterisiert durch Gewaltenteilung, Bindung der staatlichen Organe an die Gesetzte, Grundlagen der Gesetzgebung im „vereinigten Willen des Volkes“.
ohne rechtsstaatliche Organisation keine Ermöglichung der Freiheit ohne diese Freiheit kein moralisches Leben möglich absolute moralische Pflichterfüllung!
Marx
Übt Kritik an bestehenden Klassengegensätzen haben ihre Wurzeln in der Ausbildung der Arbeitsteilung und in der Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln, Marx sagt, Recht ist ein Instrument zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft mit Hilfe der Rechtsordnung Proletariat weiter ausbeuten Recht ist abhängig von der ökonomischen Struktur einer Gesellschaft – gesellschaftlicher Überbau ist abhängig von der sozio-ökonomischen Basis, ebenso das Recht. Hauptaufgabe des Rechts ist es, die bestehenden Herrschafts-und Produktionsverhältnisse zu sichern und den Anschein einer gerechten Ordnung zu verleihen.
Marx verlangt nach einer radikalen Änderung Proletarische Revolution:
Beseitigung des Privateigentums – Klassen müssen abgeschafft werden, will eine klassenlose Gesellschaft, in der es keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen mehr gibt. So würden Recht und Staat allmählich überflüssig werden da die Menschen bereit sein werden ihre gesellschaftlichen Pflichten ohne Zwang freiwillig zu befolgen – Recht nur noch zur „Verwaltung von Sachen“ gebraucht.