Moral wieder ins Gesetz „rein“ postkonventionelle Moralbestände= kritische Elemente, Weiterentwicklungen kommen wieder ins Gesetzeskonform.
Gewährleistung rechtlich institutioneller Rahmenbedingungen für die Freiheit und Gleichheit der Menschen – Anerkennung der gleichen Freiheit des Menschen ist die moralische Rechtfertigung des Rechts zB Strafrecht: Schutz der körperlichen und geistigen Integrität, Vergew. in der Ehe. Privatrecht: Ausgewogenheit: Kons.Schutz, Eherecht.
Remoralisierungstendenzen
„Remoralisierung“ ist daran orientiert, der Freiheit und Gleichheit der Menschen durch Gewährleistung rechtlich-institutioneller Rahmenbedingungen Geltung zu verschaffen und durch gezielte rechtliche Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen entsprechend den dort bestehenden Bedürfnissen und realen Konflikten konkret zu ermöglichen.
Anerkennung der gleichen Freiheit des Menschen ist ein zentrales Kriterium der moralischen Rechtsfertigung des Rechts.
Es kommt dabei den Grundrechten als Prinzipien für die Legitimation der modernden Rechtsordnung tragende rechtsethische Bedeutung zu – es werden aus ihnen auch positive Gestaltungsanforderungen an das Recht abgeleitet.
Im Privatrecht
Im Privatrecht ist diese Entwicklung vor allem am Konsumentenschutz-, Mieten- und Arbeitsrecht zu beobachten. Dabei steht der Schutz des jeweils sozial-schwächeren im Vordergrund um Realbedingungen gleicher Freiheit zu schaffen. Auch neue Bestimmungen des Ehe- und Scheidungsrechts – Ziel voller Ausgewogenheit.
Im Strafrecht
Ist eine Vermehrung und zunehmende Differenzierung der Tatbestände festzustellen, die insbesondere den Schutz der körperlichen und geistigen Integrität gewährleisten sollen Strafrechtliche Vergewaltigung in der Ehe.