Die Richtlinie 2006/126/EG der Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein – kurz: Führerscheinrichtlinie – ist Gemeinschaftsrecht der Europäische Union|Europäischen Union. Sie regelt die Führerscheinklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit einheitlich. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein hin zu einem gemeinsamen europäischen Recht dar.
Gültigkeit und Umsetzung in nationales Recht
Die dritte Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, musste jedoch erst bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung am 19. Januar 2009. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den oft beklagten Führerscheintourismus ein. Die vollständige Umsetzung erfolgte am 19. Januar 2013.
Zielsetzungen
Die Richtlinie soll die Verkehrspolitik und das Fahrerlaubnisrecht harmonisieren und zugleich die Verkehrssicherheit wie auch die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in Europa fördern.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/126/EG_%C3%BCber_den_F%C3%BChrerschein 18.12.2014
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