Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie)

Die Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zum gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes Neufassung führt gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes gemäß der Richtlinie 2011/95/EU ein.

Frühere Asylverfahrensrichtlinie

Die Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, auch Asylverfahrenslinie genannt, legte Mindestnormen für Asylverfahren fest.

Ein vielfach zitiertes Grundprinzip ist in Artikel 18 der Richtlinie 2005/85/EG festgehalten, dem zufolge eine Person nicht allein deshalb inhaftiert werden darf, weil sie internationalen Schutz beantragt hat.

Von Bedeutung im Sinne einer Verschärfung des Asylrechts ist insbesondere Artikel 36, der das Konzept der sicheren Drittstaaten, in die Asylsuchende zurückgeschickt werden können, einführt. Des Weiteren enthält die Richtlinie Vorschriften, die es Staaten erlauben, abgelehnte Asylsuchende bereits vor der abschließenden Entscheidung ihres Verfahrens abzuschieben.

Die Richtlinie definiert in Artikeln 29 bis 31 auch das Konzept des sicheren Herkunftsstaats, enthält keine Listen sicherer Herkunftsstaaten. Stattdessen sieht sie in Artikel 29 eine zu erstellende gemeinsame Minimalliste sicherer Herkunftsstaaten vor, die nach den in Anhang II festgelegten Kriterien zu erstellen ist. Mitgliedsstaaten können nach Artikel 30 unter bestimmten Umständen weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten behandeln.

Siehe auch

  • Richtlinie 2003/9/EG Asylaufnahmerichtlinie
  • Richtlinie 2011/95/EU Qualifikationsrichtlinie
  • Richtlinie 2008/115/EG Rückführungsrichtlinie

Weblinks

  • http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0032&from=EN Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zum gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes Neufassung
  • http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/rechtsgrundlage/files/RL_Verfahren_Richtlinientext.pdf Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft PDF; 137 kB

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2013/32/EU_Asylverfahrensrichtlinie 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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