Die Europäische Vermittlerrichtlinie Richtlinie EG Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung wurde am 15. Januar 2003 im Amtsblatt der Europäische Union EU veröffentlicht. In Deutschland erfolgte die Verkündung des “Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts” Vermittlergesetz, durch das diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde, am 22. Dezember 2006. Das Gesetz trat am 22. Mai 2007 in Kraft und gilt für jeden Versicherungsvermittler, d.h. für jeden Versicherungsvertreter und für jeden Versicherungsmakler. Gleichzeitig trat die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft, welche die Bestimmungen der geänderten Gesetze konkretisiert.
Die Richtlinie EG Richtlinie wurde notwendig, um zum einen die Dienstleistungsfreiheit für den Bereich der Versicherungsvermittlung zu ermöglichen, und zum anderen, um dem Gedanken des Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen.
In der Richtlinie sind folgende wesentliche Punkte geregelt:
Eintragung der Vermittler in ein öffentlich zugängliches Register
Informationspflichten für den Vermittler
Beratungs- und Dokumentationspflichten Beratungsprotokoll
Einrichtung einer Schlichtungsstelle
Sicherung von Kundengeldern.
Für die Registrierung sind ein guter Leumund, der Nachweis von kaufmännischen und fachlichen Kenntnissen sowie eine Berufshaftpflicht-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Diese kann bei firmengebundenen Vermittlern Einfirmenvertreter und mehrfach gebundener Vermittler durch eine uneingeschränkte Haftungsübernahme durch das entsprechende Versicherungsunternehmen ersetzt werden.
Literatur
Beenken/Sandkühler: ”Das neue Versicherungsvermittlergesetz.” Haufe, 2007, ISBN 978-3-448-06596-1
Weblinks
- http://www.vermittlerprotokoll.de/ Website des Arbeitskreises „EU-Vermittlerrichtlinie – Dokumentation“
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2002/92/EG_%C3%BCber_Versicherungsvermittlung 04.12.2014
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