Richtlinie 2004/48/EG (Schutz der Rechte an geistigem Eigentum)

Die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums”’ ein verbreiteter inoffizieller Kurztitel ist ”Durchsetzungsrichtlinie”; im Englischen ist der Kurztitel ”Intellectual Property Rights Enforcement Directive”, abgekürzt zu ”IPR Enforcement Directive” IPRED oder nur ”Enforcement Directive” üblich, auch teilweise eingedeutscht zu ”Enforcement-Richtlinie” ist ein Rechtsakt der Europäische Gemeinschaft Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Geistiges Eigentum gewerblichen Rechtsschutzes. Sie zielt in erster Linie darauf ab, einen gleichwertigen Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie dient der Umsetzung der Vorgaben der Artikel 44 ff. des TRIPS-Übereinkommens. Ihr Zweck ist es, die Bekämpfung von Produktpiraterie mit zivilrechtlichen Mitteln, insbesondere denen des Zivilprozessrechts, effektiver zu gestalten. Dabei werden vor allem die Informationsgewinnung im Vorfeld eines etwaigen Prozesses, der vorläufige Rechtsschutz und das Beweisverfahren erfasst. Daneben enthält sie aber auch Vorgaben für das materielle Zivil- und das Strafrecht.Burkhard Hess: ”Europäisches Zivilprozessrecht.” C.F. Müller, Heidelberg 2010, S. 627.

Inhalt der Richtlinie

Ziele

Die Richtlinie verfolgt nach Angaben des europäischen Gesetzgebers folgende Ziele:

  • Angleichung der Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedsstaaten der EU
  • Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
  • Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa
  • Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte
  • Schutz der Verbraucher
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

Anwendungsbereich

Die Direktive ist prinzipiell bei sämtlichen Verletzungen des Immaterialgüterrechts anwendbar, die von der EU oder den Mitgliedsstaaten definiert wurden. Nicht betroffen sind u. a.:

  • Bestimmungen über die Durchsetzung der Rechte auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Gebiete
  • Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten durch multilaterale Abkommen, wie z. B. das TRIPS-Abkommen
  • Nationale Regelungen der Mitgliedsstaaten über Strafverfahren und Strafen bei Verletzungen des geistigen Eigentums.

Vorgaben der Richtlinie

Die Mitgliedsstaaten der EU werden dazu verpflichtet, Maßnahmen und Verfahren einzuführen, die den Immaterialgüterrechtsschutz garantieren. Diese Maßnahmen sollen allerdings nicht zu einer Erschwerung des rechtmäßigen Handels führen. Die Beantragung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Rechteinhaber bzw. seine Vertreter.
Bei Gerichtsverfahren über Verletzungen des Immaterialgüterrechts sollen folgende Standards eingehalten werden:

  • Parteien eines Rechtsstreits über Verletzungen des Immaterialgüterrechts können zur Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet werden. Auf Anordnung eines Gerichts kann dies auch die Herausgabe von Bank-, Finanz- oder Geschäftsunterlagen bedeuten. Weiterhin dürfen die Gerichte einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Beweismittel anordnen.
  • Gerichte dürfen eine Person verpflichten, Auskünfte über Ursprung und Vertriebswege von Waren bzw. Dienstleistungen zu geben, wenn der Verdacht auf eine Verletzung des Immaterialgüterrechts besteht und der Rechteinhaber einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
  • Gerichte dürfen auf Antrag neinstweilige Verfügungen gegen den mutmaßlichen Rechtsverletzer erlassen, um eine weitere Verletzung des Immaterialgüterrechts zu beenden.
  • Gerichte haben die Möglichkeit, den Rückruf rechteverletzender Waren sowie die Vernichtung von Schwarzkopien und Nachahmungen anzuordnen. Sie können eine Verfügung gegen den Rechtsverletzer erlassen, deren Missachtung u. a. eine Geldstrafe zur Folge haben kann.

Siehe auch

  • Richtlinie 2001/29/EG Urheberrechtsrichtlinie

Weblinks

Europäische Unionnhttp://europa.eu/legislation_summaries/fight_against_fraud/fight_against_counterfeiting/l26057a_de.htm Schutz der Rechte an geistigem Eigentum Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung 2010-08-16 2010-12-08

  • Erich Möchel: [http://fm4.orf.at/stories/1694349/ ”Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission” – fm4.ORF.at] Artikel über ACTA und IPRED

Literatur

  • Dennis Amschewitz: ”Die Durchsetzungsrichtlinie und ihre Umsetzung im deutschen Recht.” Mohr Siebeck, Tübingen 2008; zugleich Dissertation, Universität Tübingen, 2008.
  • Reto M. Hilty, Thomas Jaeger, Volker Kitz Hrsg: ”Geistiges Eigentum. Herausforderung Durchsetzung.” Springer, Berlin/Heidelberg 2008.

Einzelnachweise

Europäische Union http://europa.eu/legislation_summaries/fight_against_fraud/fight_against_counterfeiting/l26057a_de.htm Schutz der Rechte an geistigem Eigentum Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung 2010-08-16 2010-12-08

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2004/48/EG_Schutz_der_Rechte_an_geistigem_Eigentum 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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