Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG Neufassung kurz: Maschinenrichtlinie regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie der Schweiz und der Türkei.

Ziele und Umsetzung

Durch die Maschinenrichtlinie sollen nichttarifäre Handelshemmnisse in der Union abgebaut werden. Das europäisch harmonisierte Recht verdrängt die einzelstaatlichen nationalen Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Maschinen.

Die Maschinenrichtlinie entfaltet wie alle Richtlinie EU Richtlinien, die auf Grundlage des Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EG-Vertrags erlassen werden, keine unmittelbare Wirkung. Sie muss in nationales Recht transformiert werden. Durch die Maschinensicherheitsverordnung ist die Richtlinie uumgesetzt worden. Jedoch wird in der Maschinenverordnung Bezug auf Anhang I der Maschinenrichtlinie genommen, insoweit besteht eine quasi unmittelbare Wirkung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie.

Neufassung

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt L 157 veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch die Maschinenverordnung – 9. ProdSV. Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt galt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gab keine Übergangsfrist.

Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:

  • klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zur Niederspannungsrichtlinie und zur Aufzugsrichtlinie
  • unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Aus den zugehörigen Unterlagen muss hervorgehen, welche Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden. Zum Lieferumfang gehören eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung, welche in einer Amtssprache der EG abzufassen ist, die vom Hersteller der vollständigen Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wird, akzeptiert wird Im Gegensatz dazu müssen Betriebsanleitungen immer in der Sprache des Verwenderlandes abgefasst sein.
  • die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst
  • Wahlmöglichkeiten bei Konformitätsbewertungsverfahren für als besonders gefährlich eingeschätzten Maschinen Siehe Anhang IV der Richtlinie
  • Sicherheitsbauteile erhalten CE-Kennzeichnung

Literatur

  • Bräuninger, A.: ”CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie”, 3 Bände DIN A4, ca. 2.700 Seiten, plus Online-Zugang und Jahres-CD mit zahlreichen Arbeitshilfen, WEKA media, Kissing, ISBN 3-8111-6585-2
  • Eberhardt, O.; ”Die EU-Maschinenrichtlinie”: Praktische Anleitung zur Anwendung der europäischen Richtlinien zur Maschinensicherheit – Mit allen Richtlinientexten, 5., überarbeitete Auflage, Expert Verlag, Renningen, 2012, ISBN 978-3-8169-3127-0
  • Horstkotte, J.: ”Maschinenrichtlinie-, EMV-, Niederspannungs- und Druckgeräterichtlinie für Praktiker”, Richtlinienzusammenstellung mit Kurzanleitung, Uni Editionen im Verlag Media Tec GmbH, Baden-Baden April 2010, ISBN 978-3-931387-34-1
  • Hüning, Kirchberg, Schulze: ”Die neue EG-Maschinenrichtlinie”, Grundlegende Änderungen für Hersteller, Marktaufsichtsbehörden und Technische Aufsichts- und Überwachungsinstitutionen, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-89817-558-6
  • Lange, A., Szymanski, H.: Fb 1051 – Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2005, ISBN 3-86509-390-6
  • Neudörfer, Alfred: ”Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte; Methoden und systematische Lösungssammlungen zur EG-Maschinenrichtlinie.” Springer, Berlin, Heidelberg, New York 2014, 6. Auflage, ISBN 978-3-642-45446-2, ISBN 978-3-642-45447-9 eBook
  • Ostermann, von Locquenghien Beide 2008 ausgeschieden: ”Wegweiser Maschinensicherheit”, Loseblattsammlung in 3 Bänden, 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag Köln, ISBN 3-89817-056-X
  • Ostermann, von Locquenghien, Kraus, Klindt: ”Die Neue EG-Maschinenrichtlinie 2006”, Ausführliche Einführung in die Neue Maschinenrichtlinie mit vielen Beispielen und unterstützenden Graphiken incl. vollständiger Text der Maschinenrichtlinie, 2. durchgesehene Auflage, Beuth Verlag Berlin, ISBN 3-410-16309-3
  • Reudenbach: Sichere Maschinen in Europa – Teil 1 – Europäische und nationale Rechtsgrundlagen‘, 7. überarbeitete Auflage, Verlag Technik und Information, Bochum Januar 2005, ISBN 3-928535-55-2

Weblinks

  • http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.1998.207.01.0001.01.DEU Text der Maschinenrichtlinie 98/37/EG veraltet PDF-Datei; 407 kB
  • http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2006.157.01.0024.01.DEU Text der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG PDF-Datei; 1,38 MB

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/42/EG_Maschinenrichtlinie 15.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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