Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte

Die Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte im Deutschen als Druckgeräterichtlinie DGRL, im Englischen als Pressure Equipment Directive PED bezeichnet legt die Anforderungen an die Druckgeräte für das Inverkehrbringen von Druckgeräten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR fest.

Sie ist eine von vielen europäischen Harmonisierungsrichtlinien nach Artikel 95 des EG-Vertrages für den Warenverkehrsfreiheit|freien Warenverkehr. Die Druckgeräterichtlinie ist, wie alle Richtlinie EU europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Für ortsbewegliche Druckgeräte beispielsweise Gasflaschen, Druckfässer, bis hin zu Tankcontainern gilt jedoch die Richtlinie 2010/35/EU Transportable Pressure Equipment Directive, kurz TPED. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:165:0001:0018:DE:PDF RICHTLINIE 2010/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG

Als Druckgeräte im Sinne dieser Richtlinie gelten

  • Behälter unbefeuerte Druckbehälter,
  • Dampfkessel,
  • Rohrleitungen,
  • druckhaltende Ausrüstungsteile und
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar.

Nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen unter Anderem

  • Druckgeräte, die aus einer flexiblen Umhüllung bestehen, z. B. Luftreifen, Luftkissen, Spielbälle, aufblasbare Boote und andere ähnliche Druckgeräte
  • Flaschen und Dosen für kohlensäurehaltige Getränke, die für den Endverbrauch bestimmt sind
  • Heizkörper und Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen

Zur Erfüllung der Mindestanforderungen kann der Hersteller eine harmonisierte Norm z. B. Normenreihe EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter, Normenreihe EN 13480 für industrielle Rohrleitungen, Normenreihe EN 12952 für Wasserrohrkessel, Normenreihe EN 12953 für Großwasserraumkessel anwenden und kann dann davon ausgehen Vermutungswirkung, dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Er kann aber auch andere Spezifikationen z. B. AD 2000-Regelwerk, CODAP 2000, BS 5500, ASME Boiler and Pressure Vessel Code ASME U Stamp anwenden, wenn er nachweist, dass er damit ebenfalls die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Dies wird durch eine Benannte Stelle geprüft.

Die Druckgeräterichtlinie legt nur die Anforderungen für das Inverkehrbringen Beschaffenheitsvorschriften von Druckgeräten fest. Die Betriebsvorschriften für den Betreiber von druckführenden Anlagen überwachungsbedürftige Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung und den hierzu veröffentlichten Technischen Regeln Betriebssicherheit TRBS geregelt.

Neufassung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die ”Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt Neufassung” wurde im ”Amtsblatt der Europäischen Union” L 189 vom 27. Juni 2014, Seite 164, veröffentlicht. Sie löst die bisherige DGRL ab.

Weblinks

  • http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/pressure-and-gas/documents/ped/guidelines/index_de.htm Website der Kommission zur Druckgeräterichtlinie

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_97/23/EG_%C3%BCber_Druckger%C3%A4te 18.12.2014

 

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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