Die Richtlinie EU Richtlinie 97/81/EG über Teilzeitarbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in Teilzeitarbeit sverhältnissen fest.
Die Richtlinie beruht auf einer zwischen den europäischen Sozialpartnern UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit. Die Richtlinie soll einerseits die Beseitigung von Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten sicherstellen und die Qualität der Teilzeitarbeit verbessern sowie andererseits die Entwicklung der Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis fördern und zu einer flexiblen Organisation der Arbeitszeit beitragen, die den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Rechnung trägt.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997L0081:DE:HTML Richtlinie 97/81/EG
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997L0081R%2801%29:DE:HTML Berichtigung der Richtlinie 97/81/EG
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_97/81/EG_Teilzeitrichtlinie 04.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.