Die Reprographievergütung ist die gesetzlich verordnete Abgabe auf das Kopieren von Sprachwerken zum eigenen Gebrauch.
Das von der Literar-Mechana bei Importeuren und bestimmten Betreibern von Kopiergeräten eingehobene Geld wird an die bezugsberechtigten Autoren, Verleger und Rechtsnachfolger verteilt – als finanzieller Ausgleich für die durch Privatkopien entgangenen Gewinne.
Das Inkasso der Reprographievergütung ist durch Gesamtverträge mit den Verbänden und den Innungen der Wirtschaftskammer sowie dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr geregelt. Von den Erträgen für Reprographie entfielen im Jahr 1998 auf Sprachwerke 46 Millionen Euro.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Reprographieverg%C3%BCtung 09.11.2014
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