Die EU-Richtlinie 2006/7/EG, auch Badegewässerrichtlinie ist eine Richtlinie EU Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die die Mindestanforderungen an die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung für die Mitgliedsstaaten vorschreibt.
Die korrekte deutsche Beschreibung der Richtlinie lautet ”RICHTLINIE 2006/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG”. Geläufig ist die Bezeichnung Badegewässerrichtlinie oder EU-Badegewässerrichtlinie.http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eu_badegewaesser_rl_dt.pdf Badegewässerrichtlinie PDF; 431 kB
Geltungsbereich und Geschichte
Die Richtlinie gilt ausschließlich für Gewässer, die nicht künstlich vom Grundwasserleiter getrennt wurden. Sie findet also bei Schwimmteichen keine Anwendung. Der Begriff EU-Badegewässer wird für Badestellen verwendet, die der EU als offizielle Badestellen gemeldet sind und an denen per Definition mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist. Damit unterliegen sie den Vorschriften dieser Richtlinie bzw. den entsprechenden Gesetzlichkeiten des Mitgliedsstaates.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0007:DE:NOT http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0007:DE:NOT X Richtlinie 2006/7/EG auf http://eur-lex.europa.eu
In Österreich gilt eine Bundesverordnung - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006509 Badegewässerverordnung Österreich
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/7/EG Badegew%C3%A4sserrichtlinie 18.12.2014
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