Eine Ruhestörung auch: Lärmstörung ist die Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen.
Im Mietbereich gibt es zur Ruhestörung den Begriff der „Zimmerlautstärke“. Weitere Anforderungen stellen die Mittags- und die Nachtruhe dar, sowie die Sonntagsruhe. Dauerruhestörungen gehen von Verkehrsmitteln Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm, Freizeitaktivitäten Freizeitlärm, Religionsausübung Kirchenglocken, Lautsprecher an manchen Moscheen und Baustellen Baustellenlärm aus.
Wie man bereits an den Beispielen sieht, hängt die Einschätzung für eine Schallquelle als ruhestörender Lärm von der Beziehung zum entsprechenden Schallereignis ab und ist im Einzelfall stark subjektiv geprägt.
Neben Ruhestörung durch Lärm kann es auch Ruhestörung durch andere Ereignisse, wie Licht oder mechanische Einwirkungen zum Beispiel Erschütterungen geben.
Nicht unter den Begriff fällt die Totenruhe Störung der Totenruhe umfasst primär die Unversehrtheit der Grabesstätte.
Gesetzliche Bestimmungen
§ 1 Wiener Landes-Sicherheitsgesetz Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (PDF; 26 kB)
§ 81 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung 16.11.2014
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