Schaden bezeichnet allgemein etwas, was die Gegebenheiten, die bestehende Situation in einer als nachteilig bewerteten, nicht wünschenswerten Weise verändert. Darüber hinaus kann der Begriff sowohl für die teilweise Zerstörung beziehungsweise den Defekt von Sachen wie auch für die körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen stehen.
Im rechtlichen Sinne bezeichnet Schaden jeden Nachteil beziehungsweise jede unfreiwillige Einbuße, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis an seinen Rechtsgut rechtlich geschützten Gütern erleidet. Die Begriffe Schädigung und Beschädigung stehen sowohl für das Zufügen beziehungsweise Erleiden eines Schadens wie auch synonym für den Schaden selbst.
Arte
Schäden können in verschiedenen Formen und aus verschiedenen Gründen auftreten. Es wird unterschieden zwischen materiellen Schäden, beschrieben z. B. nach Art der Sachschaden Schädigung wie Bau-, Elektronik-, Fahrzeug- oder Motorschaden sowie Wald- und Flurschaden, Schadensursache wie Blitz-, Brand-, Feuchtigkeits-, Trittschaden oder Transportbruch, Umfang der Schädigung beziehungsweise des notwendigen Ersatzes, wie Teilschaden und Totalschaden oder geschädigtem Objekt und immateriellen Schäden wie Ansehensverlust oder Rufschädigung durch üble Nachrede.
Recht
Schaden ist auch ein juristischer Fachbegriff. Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht.
Der Zustand des Rechtsgutes mit dem schädigenden und ohne das schädigende Ereignis wird verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden. Es wird unterschieden zwischen Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden, immateriellem Schaden und Streuschaden einerseits, sowie zwischen positivem Schaden und entgangenem Gewinn andererseits. Die Sachbeschädigung ist ein Tatbestand, der sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen auslösen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird der verursachte Schaden dem Schädiger zugerechnet, sodass er Schadensersatz leisten muss. In diesem Zusammenhang von Bedeutung sind die Schadensminderungspflicht des Geschädigten sowie die Drittschadensliquidation beim Auseinanderfallen von Anspruchsinhaber und Geschädigtem.
In der Schifffahrt wird ein gegebenenfalls eingetretener Schadensfall mit Hilfe der Verklarung untersucht. Das Rechtsgebiet, das sich mit der Überwälzbarkeit des Schadens beschäftigt, ist das Schadenersatzrecht. Es wird von einem weiten Schadensbegriff ausgegangen. Gemäß § 1293 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ABGB ist ein Schade. Besondere Haftungstatbestände sowie Gefährdungshaftungen können dieses System modifizieren.