Entstehung einer neuen Sache mit veränderter Art durch gestalterisches Einwirken auf eine fremde Sache.
SABINIANER: Material im Vordergrund! MATERIA MANENS Der Eigentümer des Ausgangsproduktes gilt auch als Eigentümer des Verarbeitungsproduktes
PROKULIANER: Form im Vordergrund! Wird die Form verändert, geht die alte Sache unter. Die neue Sache wird durch OCCUPATIO vom Verarbeiter originär erworben
MEDIA SENTENTIA:- Lässt sich der Verarbeitungsprozess rückgängig machen, gilt die sabinianische Lehre; Die Sache gehört dem dessen Material verarbeitet wurde
Ist keine Rückfühbarkeit gegeben, gilt die prokulianische Ansicht; Die Sache gehört dem Verarbeiter.
Wer durch Verarbeitung seine Sache verliert, hat Wertersatzanspruch. Gegen den gutgläubigen die ACTIO IN FACTUM; gegen den bösgläubigen die CONDICTIO FURTIVA. Bei rückführbare Verarbeitung erwirbt der Spezifikant kein Eigentum.
Case 120 Beim dreschen von Ähren, Öffnen von Nüssen, etc… wird keine neue Sache hergestellt, sondern nur eine bereits vorhandene zu Tage gebracht.