Strahlungsstraftaten

Strahlungsstraftaten sind Straftaten, die mit ionisierender Strahlung begangen werden.

Im Strafgesetzbuch sind im siebenten Abschnitt, ”Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt”, folgende einschlägige Straftatbestände definiert:
§ 171. Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen: in ausreichend schweren Fällen Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren.
§ 172. Fahrlässige Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
§ 175. Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
§ 177b. Unerlaubter Umgang mit Kernmaterial oder radioaktiven Stoffen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
Das Sammeln oder Bereitstellen von Vermögenswerten zum Zweck von strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Kernenergie oder ionisierenden Strahlen kann unter ”Terrorismusfinanzierung” fallen § 278d; Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Es gibt im Gegensatz zum deutschen Recht keine Strafbestimmungen zur ”Ausführung” von Verbrechen mittels Kernenergie oder ionisierender Strahlung; der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass solche Handlungen durch andere Straftatbestände strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen, terroristische Straftaten, Straftaten gegen Leib und Leben erfasst werden.

Im Strahlenschutzgesetz ist für Fälle, die vom Strafrecht nicht erfasst werden, der Tatbestand des vorsätzlich rechtswidrigen Umgangs mit radioaktiven Stoffen definiert (§ 26a) und mit Geldstrafe bis zu 50000 EUR zu ahnden. Dieser Tatbestand und weitere Übertretungen des Strahlenschutzgesetzes sind jedoch Verwaltungsübertretungen, werden also nicht gerichtlich geahndet.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Strahlungsstraftaten 08.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter