Strengbeweis ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht und bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts durch ein Gericht in einem formalisierten Verfahren mit begrenzten Beweismitteln. Gegensatz ist der Freibeweis, wo die Tatsachenfeststellung mit allen vom Gericht für erforderlich gehaltenen Mitteln und weitgehend ohne formelle Vorgaben erfolgen darf.
Für streitige Parteibehauptungen ordnet die Zivilprozessordnung ZPO das Strengbeweisverfahren an und lässt als Beweismittel insoweit zu
- den Sachverständigen,
- den Augenschein,
- die Urkunde,
- den Zeugen und
- die Einlassung des Beschuldigten
- ggf. die Parteivernehmung.
Andere Umstände, wie etwa das Vorliegen von Zulässigkeitsvoraussetzungen im Zivilprozessrecht Zivilprozess oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls im Ermittlungsverfahren, kann der Richter im Freibeweis feststellen, d. h. in jeder beliebigen Weise.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Strengbeweis 09.12.2014
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