Eine Tagsatzung bei einer Verhandlung ist ein Termin zu gemeinsamen Handeln des Gerichts mit den Parteien. Sollte die beklagte Partei einen Einspruch im Mahnverfahren gegen einen Zahlbefehl erhoben haben oder eine Klagebeantwortung einreichen, beraumt das Gericht eine Tagsatzung, ergo eine Verhandlung an. Zu dieser Verhandlung werden alle Parteien geladen.
Grundsätzlich sind Tatsatzungen im Zivilprozess und im Strafprozess öffentlich, diese kann aber ausgeschlossen werden, wenn die öffentliche Ordnung gestört oder in das Familienleben der Parteien eingegriffen wird.
Sollte eine der Parteien nicht zur ersten Tagsatzung erscheinen, dann kannes zu einem Versäumnisurteil kommen, bei Antrag der klagenden Partei.
Der Begriff der vorbereitenden Tagsatzung ist zu finden unter § 258 ZPO.
Nur unter bestimmten Umständen kommt es zu einer vorbereitenden Tagsatzung, sie dient im wesentlichen der Abklärung wichtiger Vorfragen des Prozesses sowie seiner weiteren Vorbereitung. Ist dem Richter bereits aufgrund der Klage bewusst, dass sich die beklagte Partei auf den Streit einlassen würde, dann kann er von der Anberaumung einer ersten Tagsatzung absehehen.
Erscheint der Beklagte zu der ersten, anberaumten Tagsatzung nicht, so wird der FAll in der Regel durch ein Versäumungsurteil erledigt. Darin wird im Sinne des Klagebegehrens entschieden. Stellt sich im Zuge der ersten Tagsatzung heraus, das eine mündliche Streitverhandlung erforderlich sein wird, trägt der Richter dem Beklagten gegebenfalls die Klagebeantwortung auf.