Herausforderung über die Fülle des gegeben Rechtsmaterials hinauszugehen und zu einer diesem zugrunde liegende Basis zu gelangen → ist mir rein juristischen Mitteln nicht möglich! Kant spricht in „Metaphysik der Sitten“ vom Ungenügen, den Begriff des Rechts durch die Angabe was „rechtens“ sei zu bestimmen, weil der Rechtsbegriff in diesem Fall nicht begründet wird sondern vorausgesetzt.
Begriffsbestimmung ist abhängig von:
- den jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen (versuchen unter unterschiedlichen
Perspektiven den Rechtsbegriff auf unterschiedliche Weise zu erfassen)
- dem jeweiligen methodischen Standort (unterschiedliche Auffassungen zur Begründung und
Funktion des Rechts)
- Recht ist ein geschichtliches Phänomen – als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit von
deren Konflikten, usw. geprägt und somit einem ständigem Wandel unterworfen.