Das Strafrecht beschäftigt sich im weitesten Sinn mit allen rechtlichen Themen, welche die besondere Rechtsfolge „Strafe“ fokussieren.
Einteilung
Es wird zwischen Justizstrafrecht und Verwaltungsstrafrecht unterschieden. Um welches Strafrecht es sich handelt, erkennt man daran, ob eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht die Strafe verhängt.
Justizstrafrecht
Im Justizstrafrecht Kriminalstrafrecht, nur „Strafrecht“, Strafrecht im engeren Sinn verhängt ein Gericht die Strafe. Es geht hier überwiegend um die Bestrafung aufgrund schwerster Straftaten, wie Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug etc.
Im Justizstrafrecht entscheidet ein Richter aufgrund einer Anklage eines Staatsanwaltes oder einer Privatperson Anklageprozess.
Verwaltungsstrafrecht
Im Verwaltungsstrafrecht verhängt eine Verwaltungsbehörde die Strafe. Es handelt sich meistens um Taten mit minderer Sozialschädlichkeit, wie z.B.: Geschwindigkeitsüberschreitung, Lärmbelästigung.
Die Verwaltungsbehörde ist gleichzeitig „Richter“ und „Ankläger“ Inquisitionsprozess und darf auch Freiheitsstrafen verhängen. Dies ist verfassungsrechtlich grundrechtlich problematisch.
Unter dem Verwaltungsstrafrecht kann noch weiter unterschieden werden zwischen allgemeinem Verwaltungsstrafrecht, Finanzstrafrecht und Disziplinarrecht.
Literatur
- Johannes Hengstschläger: ”Verwaltungsverfahrensrecht”. 4. Auflage. facultas.wuv, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0283-8.
- Stefan Seiler: Strafrecht Allgemeiner Teil I, 2. Auflage, Verlag facultas.wuv, Wien 2011, ISBN 978-3-7089-0758-1.,
- Stefan Seiler: Strafrecht Allgemeiner Teil II, 5. Auflage, Verlag Österreich, Wien 2012, ISBN 978-3-7046-5761-9.,
- Stefan Seiler, Thomas Seiler: Finanzstrafgesetz, Kommentar, 3. Auflage, Verlag Österreich, Wien 2011, ISBN 978-3-7046-5617-9