Superädifikat

Ein Superädifikat bezeichnet ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt) und “nicht stets darauf bleiben soll”, beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen. Diese “fehlende Belassungsabsicht” ist ein wichtiges Merkmal, wird aber in der Praxis nicht zu streng gehandhabt.

Anders als im gesetzlichen Normalfall fallen beim Superädifikat ausnahmsweise das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum am Grundstück auseinander. Das Eigentum wird nicht im Grundbuch eingetragen sondern durch Urkundenhinterlegung erworben.

Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält.

Superädifikat ist ein rechtlich selbständiges Bauwerk auf fremdem Grund ohne die Absicht, dass es dauerhaft stehen bleibt (§ 435 ABGB). Wie das Baurecht folgt es nicht dem Grundsatz “superficies solo cedit”. Es muss der Erbauerin an Balssungsabsicht fehlen. Ein Superädifikat ist eine bewegliche Sache, die Übertragung erfolgt durch Urkundenhinterlegung. Ist ein Superädifikat unselbständiger Bestandteil eines Baurechtes, gilt er ausnahmsweise als unbewegliche Sache.

Siehe auch

  • Grundbuch
  • Baurecht

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Super%C3%A4difikat 05.11.2014

  1.  Bürgerliches Recht Zusammenfassung Jänner 2013 – User “Gregor” Seite 14 23.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
schwarzl-kanzlei-logo
schwarzl-kanzlei-logo
daniel-schwarzl-profilbild
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter